Zahlen und Fakten

  • Dauer: 8 Semester
  • Abschluss: Bachelor of Arts
  • Sprache: Deutsch
  • zulassungsfrei
  • Besondere Zugangsvoraussetzungen
  • Berufsbegleitend
  • Gebührenpflichtig

Business Administration in mittelständischen Unternehmen - Fach-Bachelor

Mittelständische Unternehmen stehen vor vielfältigen Herausforderungen, wie etwa dem Balanceakt zwischen Kunden, Marktgeschehen, dem Vorstand und den Eigentümern. Nachwuchs- und Führungskräfte begegnen ihnen vor allem dann erfolgreich, wenn sie über aktuelles Fachwissen verfügen, flexibel und unternehmensorientiert agieren und sich persönlich weiterbilden. Die Qualifikationen, die den heutigen Marktbedingungen gerecht werden, bietet der berufsbegleitende Studiengang Business Administration in mittelständischen Unternehmen an.

Ausrichtung und Ziele

Die Inhalte des praxisorientierten Studiums befähigen Sie dazu, in mittelständischen Unternehmen Geschäftsstrategien zu entwickeln und eine Führungsposition einzunehmen. Sie erwerben unter anderem Kompetenzen, um Unternehmensprozesse analysieren und zukunftsorientiert gestalten zu können und geschäftliche Entscheidungen zu treffen. Dabei werden ebenso Problemstellungen und Situationen aus dem eigenen Arbeitsumfeld eingebunden.

Lehr- und Lernformen

Die Lernkonzept im Studiengang ist speziell auf die Bedürfnisse berufstätiger Studierender mit geringem Zeitbudget ausgerichtet. Das Blended-Learning-Konzept setzt sich aus kompakten Präsenzphasen in Kombination mit Online-Angeboten zusammen. Damit ist es nicht nur inhaltlich, sondern auch methodisch abwechslungsreich sowie praxis- und kommunikationsorientiert. Die am Center für lebenslanges Lernen entwickelte Online-Lernumgebung C3LLO ermöglicht mit vielfältigen Funktionen eine zeitliche Flexibilität und ein ortsunabhängiges Fernstudium.

Sprachkenntnisse

Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen:

Deutschkenntnisse
  • wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde
  • durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder
  • durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen.

Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Für die Neubesetzung ihrer Führungspositionen bevorzugen mittelständische Unternehmen Führungsnachwuchs aus ihren eigenen Reihen: Zwei von drei Unternehmen entscheiden sich für MitarbeiterInnen aus dem eigenen Unternehmen. Für ambitionierte Nachwuchskräfte zahlt sich deshalb Kontinuität in einem Unternehmen aus.
Die Aufstiegschancen im Mittelstand sind auch deshalb interessant, weil zahlreiche mittelständische Unternehmen in den nächsten Jahren vor der ungeklärten Frage der Firmenübergabe aus Altersgründen stehen. Von rund 71.000 Unternehmen in Deutschland, die jährlich vom Inhaber an einen Nachfolger übergeben werden, gehen nach Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung (IFM) 12,1 Prozent an bewährte MitarbeiterInnen aus den eigenen Reihen.

Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung

Zur Bewerbung sind einige Nachweise erforderlich:
  • Die Hochschulzugangsberechtigung,
  • eine abgeschlossene Ausbildung oder mindestens fünfjährige Berufserfahrung und
  • eine bestehende Berufstätigkeit oder gleichwertige Tätigkeit
müssen belegt werden.
  • Ggf. werden auch andere Qualifikationen anerkannt.
Weitere Details dazu finden Sie auf der Internetseite des Studiengangs

Bewerbung/Zulassungsmodalitäten

Der Studiengang ist zulassungsfrei. Eine Bewerbung ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
Bewerbung zum Wintersemester bis 15.09.
Bewerbung zum Wintersemester bis 15.02.

Der Studiengang ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ist in der Anlage der Gebühren- und Entgeltordnung geregelt.
(Stand: 07.02.2024)  | 
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